Aktuelle Entwicklungen bei Nachtflügen: Ein Anstieg trotz politischer Zielsetzungen
Die Auswertung der veröffentlichten Nachtflugzahlen zeigt, dass entgegen der politischen Absichten und Beteuerungen die Anzahl der Nachtflüge deutlich gestiegen ist.
Insbesondere Home Carrier, denen laut Flughafengenehmigung Landungen bis 23:00 Uhr gestattet sind, machen im Verspätungsfall von ihrem Sonderstatus Gebrauch und landen nahezu regelmäßig auch nach 23:00 Uhr – ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung. Diese Entwicklung widerspricht den erklärten Zielen der Reduzierung von Nachtflügen und stellt eine erhebliche Belastung für die betroffenen Anwohner dar.
Die medizinische Erkenntnislage zu dem Thema ist eindeutig: Nächtlicher Fluglärm ist gesundheitsschädlich.

Top-Störer der Nachtruhe - im Mai
Jeden Monat erfassen wir die Flüge, die während der gesetzlichen Nachtruhezeit gelandet sind.
In diesem Ranking zeigen wir die aktuellen „Gewinner“ – also jene Starts und Landungen, die besonders spät für nächtlichen Lärm sorgten. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und den nächtlichen Flugverkehr sichtbar zu machen.



PLATZ 1
Sundair
Landung: 23:34 Uhr
Lärmwert 73dB(A)
PLATZ 2
Sundair
Landung: 23:32 Uhr
Lärmwert 81 dB(A)
PLATZ 3
Sundair
Landung: 23:02 Uhr
Lärmwert 73 dB(A)
Forderungskatalog - Bundestagswahl 2025
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 haben die Bundesvereinigung gegen Fluglärm und andere Umweltorganisationen einen Forderungskatalog veröffentlicht.
Dieser umfasst drei zentrale Forderungen:
- eine Roadmap zur Klimaneutralität
- eine Strategie zur Reduzierung des Fluglärms
- Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung, insbesondere durch ultrafeine Partikel (UFP).


TAG GEGEN Lärm
Zum internationalen „Tag gegen den Lärm“ richtet sich ein Appell an die Bundesregierung: Die vom Fluglärm betroffenen Menschen dürfen nicht weiter ignoriert werden.
Millionen Anwohner leiden täglich unter gesundheitsschädlichem Fluglärm.
Unter dem Motto „Lasst uns in Ruhe!“ wurde betont: Das Fluglärmschutzgesetz von 2007 schützt vor allem die Luftverkehrswirtschaft – nicht die Menschen.
„Das Gesetz muss dringend überarbeitet und an die aktuelle Lärmwirkungsforschung angepasst werden“, so Werner Kindsmüller, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm.
Die VSF e.V. unterstützt diese Forderung ausdrücklich – denn wirksamer Schutz für Anwohner fehlt bis heute.
Studie zeigt: Flughäfen als Hauptverursacher von Ultrafeinstaub
Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes belegt, dass der Flugverkehr stark zur Belastung durch Ultrafeinstaub beiträgt – mit messbaren Auswirkungen im Umkreis von mehreren Kilometern.
Das Umweltbundesamt hatte dafür über einen Zeitraum von drei Jahren den Einfluss des BER auf zeitliche und räumliche Verteilungen von Ultrafeinstaubpartikeln (UFP) im Großraum Berlin gemessen.
Ultrafeine Partikel entstehen durch Verbrennung fossiler Treibstoffe (in diesem Fall Kerosin) und sind definiert als Teile, die einen Durchmesser kleiner als 100 nm (0,1 μm) haben. Aufgrund dieser Größe können sie die Blut-Luft-Schranke passieren, über die Blutbahn in alle Körperorgane gelangen und selbst die Blut-Hirn-Barriere überwinden.
Erste Ergebnisse zu den gesundheitlichen Folgen, insbesondere bei Kindern, werden Ende des Jahres erwartet.
