
Fluglärmkommission: Einsatz für leiseren Himmel
Um Anwohner:innen rund um deutsche Verkehrsflughäfen besser vor Lärm und Schadstoffbelastungen zu schützen, verpflichtet das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm zur Einrichtung sogenannter Fluglärmkommissionen. Ihr offizieller Name lautet:
„Kommission zur Abwehr von Fluglärm und Luftverunreinigungen“.
Diese Kommissionen bestehen an jedem Verkehrsflughafen in Deutschland – so auch am Flughafen Bremen.
Ziele und Aufgaben
Die Fluglärmkommission hat die Aufgabe, Vorschläge zur Lärm- und Emissionsminderung im Luftverkehr zu erarbeiten. Diese Empfehlungen richten sich an:
die zuständige Luftfahrtbehörde,
die Deutsche Flugsicherung (DFS)
sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF).
Die Kommission selbst trifft keine Entscheidungen – sie berät. Ihre Rolle ist es, Maßnahmen anzustoßen und die Behörden in ihrer Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung zu unterstützen.
Wer sitzt in der Kommission in Bremen?
In Bremen setzt sich die Kommission aus einer Vielzahl von Akteur:innen zusammen, die die Interessen von Bürger:innen, Kommunen und Institutionen vertreten:
Beiräte der betroffenen Stadtteile
die Gemeinde Stuhr
die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
die Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter (VSF)
die DFS (Deutsche Flugsicherung)
der Flughafen Bremen
sowie Vertreter:innen aus verschiedenen Senator:innenressorts:
Finanzen
Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Umwelt, Klima und Wissenschaft
Wirtschaft, Häfen und Transformation
Diese Zusammensetzung stellt sicher, dass Betroffene, Fachleute und Entscheidungsträger:innen gemeinsam an der Weiterentwicklung von Lärmschutzmaßnahmen arbeiten.
Transparenz durch Sitzungsprotokolle
Nach jeder Sitzung werden Protokolle erstellt, die die Diskussionen und Ergebnisse dokumentieren. Diese sind öffentlich zugänglich unter:
🔗 haefen.bremen.de/fluglaermkommission-10170
Da die Protokolle jedoch erst nach offizieller Verabschiedung veröffentlicht werden dürfen, erscheinen sie mit zeitlicher Verzögerung.
Fazit
Die Fluglärmkommission ist ein wichtiges Gremium, das die Belange der vom Flugverkehr betroffenen Bevölkerung aufgreift und in die Planung von Lärmschutzmaßnahmen einbringt.