Internationaler Tag gegen Nachtflüge: Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr schützen
Zum dritten Mal findet am 13. September der Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände an zahlreichen Flughafenstandorten fordern gemeinsam einen wirksamen Schutz der Nachtruhe. Auch die Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter e.V. beteiligt sich am Aktionstag und fordert auch am Flughafen Bremen Konsequenzen.
Die Forderung nach einer geschützten Nacht von 22 bis 6 Uhr ist gesundheitlich umfassend begründet. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, die durchschnittliche Fluglärmbelastung nachts auf weniger als 40 dB Lnight zu reduzieren. Der Grund ist eindeutig: Fluglärm oberhalb dieses Wertes beeinträchtigt den Schlaf. Wer Menschen dauerhaft höheren nächtlichen Belastungen aussetzt, nimmt damit gesundheitlich relevante Schlafstörungen in Kauf.
Situation am Flughafen Bremen
Am Flughafen Bremen wurden 2025 946 Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr registriert. Damit ging die Zahl der Flüge nach 22:00 Uhr zwar leicht zurück, die Anzahl der Home Carrier aber, die ohne Ausnahmegenehmigung bis 23:00 Uhr und später landen dürfen, nahm weiter zu.
Bremer Politiker hatten in der Vergangenheit den Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr als besonders schützenswert bezeichnet. Durchschnittlicher Lärmwerte in der Nacht über 40 dB sind nicht hinnehmbar.
Das Umweltbundesamt fordert, an stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen. Auch die Nachtrandstunden gehören zur notwendigen Schlaf- und Erholungszeit.
Die VSF fordert deshalb:
- keinen regulären Flugbetrieb von 22 bis 6 Uhr,
- Ausnahmen nur für tatsächlich unvermeidbare und zwingende Fälle,
- eine konsequente Kontrolle und transparente Veröffentlichung von Verspätungsflügen und Ausnahmegenehmigungen,
- wirksame lärmabhängige Start- und Landeentgelte, insbesondere in den Nachtrandstunden, sowie
- eine Verringerung vermeidbarer Flugbewegungen.
„Nachtruhe ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Gesundheit und Lebensqualität. Die Nacht darf nicht zur Reserve für zusätzliche Flugbewegungen werden. Der Schutz der Betroffenen muss Vorrang vor dem Interesse an immer längeren Betriebszeiten haben“, so Volker Reinhold.
Der Internationale Aktionstag macht eine gemeinsame Forderung der Betroffenen an den Flughafenstandorten sichtbar: Die Nacht von 22 bis 6 Uhr muss geschützt werden.