In der Vergangenheit haben sich immer wieder Fluglärmbetroffene über verspätete Starts- und Landungen in der Nachtzeit beschwert.
Hintergrund ist, dass Flugzeughalter den im Flugplan vorgegebenen Start- oder Landetermin in großem Stil nicht eingehalten haben von Amts wegen keine regulierenden Maßnahmen getroffen wurden.
Im aktuellen Fall handelt es sich um den planmäßigen Start der Ryanair-Maschine nach Stansted um 22.10 Uhr.
Unsere Aufzeichnungen haben ergeben, dass diese Maschine im April in 54 % der Fälle 10 bis 40 Minuten zu spät startete, wobei nahezu die Hälfte der Starts nach 22.30 Uhr stattfand. Im Mai waren es bereits 65 % der Starts, von denen nicht ganz die Hälfte nach 22.30 Uhr stattfand.
Antrag:
Die FLK Bremen sieht den Zeitraum ab 22.00 Uhr als sensibel an. Starts sind nach 22.00 Uhr besonders störend wegen der Lärmentwicklung. Eine zum Problem zeitnahe Lösung war in allen Fällen in der Vergangenheit nicht erkennbar, daher bitten wir die FLK zu beschließen:
dass der Flughafen Bremen vom „koordinierten“ zum „voll koordinierten“ Flughafen (§ 27 a LuftVG) erklärt wird, damit zukünftig ab 22.00 Uhr Flüge im Flugplan so gestaltet werden, dass diese Termine auch zeitnah eingehalten werden können. Das heißt zum Beispiel, dass Landungen so konzipiert werden, dass der darauf folgende Start nach 22.00 Uhr auch planmäßig durchgeführt werden kann.