Fakten sind Fakten
Auch wenn Flughafen und Genehmigungsbehörde im Hause des Wirtschaftssenators (SPD) das Gegenteil behaupten, die Nachtflüge in den späten Abendstunden nach 22.30 haben enorm zugenommen, wie sich leicht aus der beigefügten Graphik/Tabelle entnehmen lässt. Dass diese Nachricht für Flughafen und Wirtschaftsbehörde zur Unzeit vor der Wahl am 10. Mai kommt, ist verständlich, denn der jetzige Senat wollte ja gerade die späten Nachtflüge wesentlich verringern. Das hat vor allem nicht geklappt, weil nach wie vor die Verantwortlichen in der zuständigen Behörde alles tun, um die Lobbyisten der Lüfte zu entlasten, statt neutral zu entscheiden.
So ist die vom Senat gepriesene Erhöhung der Gebühren für Verspätungen im Nachtflugbetrieb ein Flop, denn wenn die Sache „kostenneutral“ ist, wen schocken da die neuen Gebühren? Die Fluggesellschaften definitiv nicht!!
Der Hintergrund für den enormen Anstieg der Nachtflüge nach 22.30 Uhr ist aber noch wesentlich brisanter. Seit Jahrzehnten steht um 22.20 Uhr die Landung der LH-Maschine aus München kommend im Flugplan. Mit schöner Regelmäßigkeit wird von uns – VSF – festgestellt, dass diese Maschine, weil die Münchner auch noch den letzten Kunden in den Flieger nach Bremen aufnehmen, nicht mehr in der Regel sondern nur noch in der Ausnahme relativ pünktlich landet. Und dies alles mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Ein Skandal!
Die Lösung der Behörde. Die LH- München-Maschine erhält einen Sonderstatus. Sie bekommt eine Anerkennung als Home-Carrier und landet nun gegen 23.00 Uhr und ohne Probleme auch bis 24.00 Uhr und muss auch keinen Verspätungstribut zollen. Prima für die Luftfahrt und schlecht für die Anwohner, die nun wieder zunehmend unter späten lauten Landungen leiden müssen. Getopt wird das ganze dadurch, dass es gar keine Genehmigungsvoraussetzung für den LH-Status gibt, denn LH fliegt im Liniendienst und der Homecarrierstatus gilt nur für Charterverkehr.
Die VSF steht dieser Praxis der Behörde sehr kritisch gegenüber und ruft die Politiker auf, korrigieren Sie diese Entscheidung, sonst werden wieder einmal weniger Bürger zur Wahl gehen und denken, dass sie alle ohnmächtig sind gegen diese Fachbehörden, die entgegen der politischen Meinung ihr eigenes Süppchen kochen, denn wie heißt es doch so gerne aus der Verwaltung: „Ist mir doch egal, wer über mir Senator ist.“
Absturz eines Kleinflugzeugs beim Start über der Neustadt (1.8.2014)
Wir Flughafenbetroffenen sind entsetzt über den Absturz einer Übungsmaschine in der Neustadt, bei dem mindestens die Flugzeuginsassen, Flugschüler und Lehrer, umgekommen sind.
Als VSF, der Bremer Vereinigung der Flugverkehrsbetroffenen, gilt zunächst unser Mitgefühl den Angehörigen der Opfer.
Wir fragen aber auch die Verantwortlichen, DFS und Genehmigungsbehörde:
- War dieses Unglück vermeidbar?
- Ist es verantwortbar, dass über dem ganzen Stadtgebiet Kleinflieger unkontrolliert rumfliegen?
- Warum gibt es bis heute keine verlässlichen Zahlen über das Ausmaß der Belastung durch Kleinflugbetrieb?
- Die LH – Schule, die hiesigen Vereine für Kleinflieger, die Eigentümer des Wartungsbetriebes für Kleinflieger Atlas Air Service, alle haben in Bremen einen Sonderstatus. Eine kritische Sichtweise ist bei den Verantwortlichen nicht erkennbar. Ist diese Einstellung vielleicht auch ein Grund, weshalb das Keinflugproblem nicht gesehen wurde?
- Warum wurden bis heute die zahllosen Beschwerden und Anfragen im Internet- Beschwerdeportal des Umweltressorts nicht ernst genommen und mit Antworten aus dem Ressort der Genehmigungsbehörde abgetan, es sei alles erlaubt?
- Warum wurden die Vorschläge der VSF, einer freiwilligen Beschränkung und besseren Erfassung und Kontrolle des Kleinflugbetriebes seit langem ignoriert?
- Muss es erst zu einer Katastrophe kommen, bevor man reagiert?
Die VSF fordert alle auf, sich an einen Tisch zu setzen und eine schonungslose Analyse dieser Katastrophe, die unmittelbar neben der dichten Bebauung in der Neustadt geschah, vorzunehmen und den Übungsbetrieb drastisch einzuschränken und die Kleinflieger auf dem schnellsten Weg aus der Stadt zu lenken, die Flüge nachvollziehbar zu machen mit entsprechenden Einrichtungen im Flieger und die Anzahl der Flüge drastisch zu senken.
Leserbrief zur Berichterstattung
vom 23. Januar 2010
„Airport-Chef will Bremer Einschränkungen für Nachtflüge bis 2020 kippen“
Flughafendirektor Jürgen Bula bezeichnet die Nachtflugeinschränkungen für den Bremer Flughafen als „Entwicklungshemmnis“. Nach seinem Wunsch soll es sie in spätestens 10 Jahren nicht mehr geben. Schon heute werden in den verkehrsreichsten Monaten des Jahres nach seinen Worten bereits rund 1250 Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr verzeichnet.
Damit lässt er die Katze aus dem Sack und macht deutlich, mit welcher Begründung Ausnahmegenehmigungen zustande kommen, es sind rein wirtschaftliche Gründe.
Frau Giebelhausen als zuständige Lärmschutzbeauftragte wird damit vorgeführt, denn sie bemühte sich bisher redlich, die Ausnahmegründe als sachgerecht im Sinne von Ausnahmegenehmigungen (keine wirtschaftlichen Gründe) darzustellen.
Herr Bula muss sich fragen lassen, wie seine Haltung mit seinem noch vor kurzem formulierten Anliegen auf gute Nachbarschaft mit den Flughafenanrainern in Einklang zu bringen ist.
Für die BürgerInnen in den betroffenen Stadtteilen ist es höchste Zeit, dass ein seit langem gefordertes Lärmschutzgutachten endlich auf den Weg gebracht wird. Hierzu ist die Politik gefordert, über Entrüstung und Absichtserklärungen hinaus endlich Taten zu zeigen und den Schutz der Menschen vor Lärm sicher zu stellen. Es reicht nicht, immer neue Wohnquartiere zu akquirieren und gleichzeitig die Lebensqualität mit Füßen zu treten.
Renate Neumann-Breeger
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Leserbrief zur Berichterstattung
vom 16. Januar 2010
Zum Artikel „Bremens Airport hängt die Konkurrenz ab“
Im Krisenjahr 2009 wurde mit fast 2,5 Mio. transportierten Passagieren der Plan mehr als erfüllt. Und am Ende sind sogarnochschwarzeZahlen geschrieben worden mit dem Ziel, publikumswirksam in den nächsten Jahren immer mehr Profit bei steigenden Fluggastzahlen zu erzielen. Das hinterlässt zunächst einmal bei der Lektüre des Artikels bei oberflächlicher Betrachtung einen gewissen Eindruck, zumal der Flughafen Bremen in den letzten Jahren bestimmt nicht immer eine Erfolgsgeschichte war (siehe Schuldenstand). Aber bekanntlich hat eine Medaille immer zwei Seiten – gerade wenn es um solche Erfolgsmeldungen geht. Denn es geht auch darum, dass in unmittelbarer Nähe und im Umfeld des Flughafens immerhin um die 100.000 Menschen leben und sich täglich mehr oder weniger mit ungeheurem Lärm und Kerosingestank herumplagen müssen. Zu bedenken ist auch, dass dieser Flughafen praktisch mitten in der Stadt liegt. Wo gibt es das schon. Eine Verhöhnung der betroffenen Menschen ist es, wenn an anderer Stelle gejubelt wird, dass die Straßenbahn in 10 Minuten in der Innenstadt ist, was in Deutschland wohl einmalig sein soll. Das mag wohl so sein. Der Preis, den große Teile der Bevölkerung für eine solche Segnung zu zahlen haben, wird in der Regel aber nicht erwähnt. Bekanntlich werden auch Nachtflugbeschränkungen vielfach „mal eben“ umgangen. Darüber gibt es übrigens genaue Aufzeichnungen. Das macht deutlich, wie wenig der Mensch bei unserem Fortschritts- und Profitdenken überhaupt noch eine Rolle spielt. Flughafenmanagern und der Politik ist seit langem hinlänglich bekannt, wieweit Schadstoffe und Fluglärm (vor allem, wenn dieser noch in der Nacht stattfindet) neben den bekannten Herzkreislauferkrankungen auch Krebserkrankungen hervorrufen. Kritik – wie diese – ist natürlich lästig. Richtet sie sich doch so penetrant gegen den Fortschrittsglauben und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie wirtschaftliches Wohlergehen. In der Realität findet doch längst kein ehrlicher Ausgleich der unterschiedlichen Interessen mehr statt (Gesundheit gegen Profit). Vielmehr gilt das Prinzip des schnellen Erfolges nach der Devise: „nach mir die Sintflut“. Maßlosigkeit ist angesagt. Und die Politik hilft da noch kräftig mit. Gewissermaßen als Alibiveranstaltung wird in Bremen hin und wieder gestritten, welche Flugroute nun denn die Flugzeuge über der Stadt zu fliegen haben – mal zu Lasten des einen und mal zu Lasten des anderen Stadtteils ohne aber etwas in der Sache selbst – siehe vorstehend – zu bewegen.
Herzlichen Glückwunsch, weiter so Bremen !
Heinz Schirrmacher
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PRESSE-MITTEILUNG
vom 1. Juli 2009
VSF bietet jetzt aktuelle Fluglärm-Messung
Die Diskussion in den Beiräten über das neue Fluglärm-Schutz-Gesetz lässt erkennen, dass in absehbarer Zeit keine Schutzverbesserungen für die von unzumutbarem Fluglärm, Nachtruhestörungen und Gesundheitsschäden betroffene Bevölkerung zu erwarten sind. Dazu fordert die Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter (VSF) seit langem, dass der Fluglärm in allen flughafennahen Wohngebieten permanent ortsnah gemessen und sachgerecht ausgewertet wird und dass danach die notwendigen Lärm mindernden Maßnahmen (zum Beispiel strikte Nachtflugverbote, zeitliche und örtliche Flugverkehrsbeschränkungen) realisiert werden.
Bisher standen nur wenige, kaum aussagefähige Messwerte mit großem zeitlichen Abstand aus dem nicht alle Flugverkehrs betroffenen Wohngebiete erfassenden stationären Messstellen Netz zur Verfügung. Jetzt hat die Bürger-Vereinigung VSF eine eigene Messstation auf dem Habenhauser Werder-Karree installiert. Diese VSF-Messstelle mit vielseitigem aktuellen Informationsangebot über den gesamten örtlichen Flugverkehr ist im Internet für jeden unter www.dfld.de permanent verfügbar. Eine Ausdehnung des Netzes auf weitere Extremlärmgebiete ist geplant.
In diesem Zusammenhang weist die VSF darauf hin, dass Beschwerden über einzelne Flüge und Fluglärmbelastungen stets an die Fluglärmschutzbeauftragte des Bremer Umweltsenators unter der E-mail-Adresse „fluglaermschutz@airport-bremen.de“ zu richten sind.
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PRESSE-MITTEILUNG
April 2009
Noch mehr Fluglärm und Nachtruhestörungen?
Die Einschätzungen des jetzt vom Wirtschafts-Senator vorgestellten neuen Airport-Direktors, wonach der Bremer Flughafen noch ein ungenutztes Riesenpotential und Aussichten auf einen Platz in der Champions-League habe, werden von der Bürger-Vereinigung zum Schutz Flugverkehrgeschädigter (VSF) sehr kritisch bewertet. Nach Ansicht der VSF sind Verkehrs-Expansionspläne in Bremen schon wegen der innerstädtischen und extrem wohngebietsnahen Flughafenlage mit allen daraus resultierenden erheblichen Umwelt- und Gesundheitsschutzproblemen in sehr engen Grenzen zu sehen. Die enorme Flugverkehrsausweitung in 2007/2008durch Ryanair und insbesondere die außergewöhnliche Zunahme der Starts und Landungen in der Nachtruhezeit von 22.00 – 7.00 Uhr hat die Bevölkerung in den dicht besiedelten Wohngebieten rund um den Flughafen bereits mit einem Übermaß an gesundeitsschädigendem Lärm in unerträglicher und unzumutbarer Weise belastet. In diesem Zusammenhang erinnert die VSF daran, dass den Flugverkehrsbetroffenen von maßgeblichen Politikern wiederholt die stete Einhaltung einer mindestens achtstündigen Nachtruhezeit zugesagt wurde. Demgemäß muss es nun sofort eine erhebliche Reduzierung statt einer Ausweitung der ruhestörenden Nachtflüge geben.
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PRESSE-MITTEILUNG
vom 14. Februar 2009
Die Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter e.V. (VSF) hat großes Verständnis dafür, dass sich immer mehr Bürger gegen Fluglärm auflehnen. Insbesondere die starke Zunahme von Flügen in der Nacht und in den frühen Morgenstunden, die seit der Stationierung von Ryanair von den Anwohnern zu verkraften sind, ist unzumutbar geworden und war so nicht verabredet. Nicht mehr als 6 Nachtflüge sollten die Flughafenanrainer auf sich nehmen. Heute sind es 10-14 Nachtflüge. Damit steigen die gesundheitlichen Risken durch Flugverkehr, die wissenschaftlich nachgewiesen sind. Das sind die wahren Probleme am Innenstadtflughafen Bremen, zu deren Beratung die Fuglärmkommission (FLK) zum Schutz der Anrainer tätig sein soll.
Lärmoptimierte Abflugrouten, die derzeit im Fokus der Öffentlichkeit stehen, dienen der Vermeidung von Fluglärm. Tatsache ist, dass die FLK Bremen alle Abflugrouten am Flughafen Bremen als lärmoptimiert akzeptiert hat, ihre Überprüfung und Anerkennung durch NIROS nie angezweifelt wurde. Nur mit der östlichen Abflugroute mit südlichen Zielen (Wesertalroute/Hemelingenroute) hatte man so seine Probleme. Nach Ansicht der VSF liegt der Grund im eigenmächtigen Eingreifen der FLK zu Gunsten einer Beschwerdegruppe. Das ist Kirchturmspolitik. Die Geschichte dieser einzig strittigen Abflugroute zeigt der VSF, dass es außer dem von Wissenschaftlern entwickelten NIROS-Verfahren kein vergleichbares und gerichtsbeständiges Verfahren gibt, mit deren Hilfe eine Lärmoptimierung berechnet und festgelegt werden kann. Die Deutsche Flugsicherung (DFS), bundesweit zuständig für die Festsetzung von lärmoptimierten Abflugrouten, hat dieses Verfahren insbesondere als wichtige Beratungshilfe für alle Fluglärmkommissionen in Deutschland entwickelt.
In Bremen liegen nun neue NIROS-Berechnungen für die letzte strittige Abflugroute vor, die das Ergebnis der Berechnungen von 1998 bestätigen. Der Petitionsausschuss und die Bremische Bürgerschaft haben sich bereits darauf verständigt, diese anzuerkennen. Eine Entscheidung in der FLK steht unmittelbar bevor. Die VSF appelliert an die FLK, die neue Wesertalroute als lärmoptimiert anzuerkennen. Nur so können alle Fluglärmbetroffenen nachvollziehen, dass die FLK keine Kirchturmspolitik mehr macht. Abweichende Verfahren wie in der Vergangenheit schaden nur dem Ruf der FLK und lenken von den wahren Fluglärmproblemen ab, meint der Vorstand der VSF.
PRESSE-MITTEILUNG
vom 13.8.2007
Gesundheitsschutz der Bevölkerung zweitrangig?
Flugverkehrsgeschädigte fordern sinnvolle Interessen-Abwägung
Zur Erinnerung: 1992 verhandelte die „Ampel-Regierung“ unter Bürgermeister Wedemeier (SPD),
Wirtschaftssenator Jäger (FDP) und Umweltsenator Fücks (Die Grünen) über Ausnahmen vom Nachtflugverbot (22-7 Uhr). Hapag-Lloyd hatte seinerzeit angeboten, bei Aufhebung der Nachtflugbeschränkungen in Bremen eine Hauptniederlassung mit hochwertigen Arbeitsplätzen zu stationieren. Eng verknüpft war damit das wirtschaftliche Schicksal des mit enormen Schulden und Verlusten belasteten stadteigenen Bremer Flughafens. Bei Ablehnung der Grünen und des Umweltsenators drohte die Regierungskoalition zu platzen. Schließlich kam es zum politischen (faulen) Kompromiss, der noch mehr gesundheitsschädigenden Fluglärm für die Bevölkerung brachte.
Die wirtschaftlichen Versprechungen von Hapag-Lloyd (heute TUIfly) sind schon lange absolut bedeutungslos geworden, doch die damals zugestandene „Home-Carrier-Regelung“ mit Nachtruhe störenden Flügen ab 6 Uhr und Landungen bis 24 Uhr wurde nicht aufgehoben. Stattdessen wurde nun der irische „Billigflieger“ Ryanair zur Sanierung des verlustreichen Flughafens angeworben und mit dem für die Fluggeräteauslastung so wertvollen „Home-Carrier-Status“, also einer generellen
Ausnahmegenehmigung für Nachtflüge „beschenkt“. Auf dringend notwendige Regelungen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz muss man indes weiter warten. Dagegen werden erneut dubiose Zugeständnisse und Gründe (Wirtschaftsbelebung, Arbeitsplätze etc) als wichtiger vorgeschoben.
Eine erhebliche Zunahme der Flugbewegungen mit sehr lauten Düsenjets (etwa 150 Ryanair-Starts und Landungen pro Woche, davon etwa 40 in der sensiblen Nachtflugbeschränkungszeit) belastet den Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die Wohn- und Lebensqualität Zigtausender in den vielen Wohngebieten rund um den vergleichsweise ungünstig gelegenen Stadtflughafen außerordentlich. Die parteiunabhängige Bürger-Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter (VSF) fordert deshalb eine sinnvolle Abwägung der Flugverkehrszugeständnisse mit den hochrangigeren Gesundheitsschutz-Interessen der Bevölkerung und erinnert daran, dass sowohl SPD als auch die GRÜNEN vor der Wahl eine strengere Beachtung der Nachtflugbeschränkungen und die Einhaltung einer mindestens achtstündigen Nachtruhezeit zum Schutz der Bevölkerung zugesagt haben.
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PRESSE-MITTEILUNG
08. 05. 2007
Wer schützt die Bevölkerung vor Nachtfluglärm?
In einer öffentlichen Veranstaltung der parteiunabhängigen Vereinigung zum SchutzFlugverkehrsgeschädigter (VSF), bei der u.a. Prof. Dr. med. Greiser über die gesundheitlichen Schädigungen durch nächtlichen Fluglärm referierte, wurden auch die anwesenden Parteienvertreter um eine aktuelle Stellungnahme zur Bremer Situation gebeten.
Danach tritt die SPD für ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 7 Uhr ein. Ausnahmen sollten wegen der gesundheitlichen Belastungen der Anwohner dringend vermieden und nur in Notfällen in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde genehmigt werden. Die CDU betont die große wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens, bei der eine Einschränkung der Betriebszeiten nicht möglich sei, ohne die Konkurrenzfähigkeit zu gefährden. Auch die GRÜNEN unterstreichen die wirtschaftliche Seite des Bremer Airports, wollen jedoch eine achtstündige Nachtruhe ohne Fluglärm zum Schutz der Bevölkerung anstreben. Die FDP kann sich aus Wettbewerbsgründen einen Flugbetrieb zwischen 5.30 und 23.00 Uhr ohne Ausnahmen vorstellen.
Zum Schutz der Anwohner in den vielen Wohngebieten rund um den Bremer Stadtflughafenfordert die parteiunabhängige VSF seit langem die strikte Einhaltung einer mindestens achtstündigen Nachtruhezeit ohne Fluglärm.
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PRESSE-MITTEILUNG
Bremen, 02.04.2007
Neue Studie bestätigt: Fluglärm macht krank
Gesundheitsschäden durch Lärm und Nachtruhestörungen wurden schon immer von der Bevölkerung in den fluglärmbelasteten Wohngebieten befürchtet. Großes Interesse fand so die neue Studie des Bremer Wissenschaftlers Prof. Dr. med. Eberhard Greiser, der jetzt auf Einladung der Bürger-Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter (VSF) über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Fluglärm referierte. Dessen umfangreiche Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes belegt eindeutig Zusammenhänge von Fluglärm als Ursache bestimmter Erkrankungen.
Für die Studie wurden die Daten von 800.000 Krankenversicherten im Umfeld eines Flughafens analysiert. In den Praxen von Ärzten in Fluglärm betroffenen Gebieten wurde auffallend häufigüber psycho-vegetative Störungen wie Herzbeschwerden, Nervosität, Schlafprobleme, Leistungsminderung geklagt. Es ergaben sich – im Vergleich mit Patienten, die keinem nächtlichen Lärm ausgesetzt waren – deutlich häufigere und höhere Arzneimittelverordnungen für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Beruhigungsmittel / Tranquilizer und Depressionen/Antidepressiva.
Die Zuhörer waren sehr beeindruckt von diesen erschreckenden Untersuchungsergebnissen. In der Diskussion wurden immer wieder Klagen über Nachtruhestörungen durch den Nachtflugverkehr in Bremen laut. Dazu berichtete die VSF-Vorsitzende Frau Morschel, dass die Flüge zwischen 22 und 7 Uhr in den letzten Jahren enorm zugenommen, die Ausnahmegenehmigungen für Nachtflüge sich 2006 zu 2005 sogar verdoppelt haben Die Einhaltung einer achtstündigen Ruhezeit wurde allgemein als gesundheitlich unabdingbar gefordert. Für den von Wohngebieten engumgebenen Stadtflughafen Bremen müsse ein Nachtflugverbot verbindlich festgelegt und eingehalten werden. Vorgeschlagen wurde u. a., dass über etwaige Nachtflüge generell nicht mehr die Behörde des Wirtschaftssenators, sondern zuständigkeitshalber besser die Gesundheitsbehörde zu entscheiden habe.
Die zur Diskussion anwesenden Politiker Carmen Emigholz (SPD), Sibylle Winther (CDU), Klaus Möhle (Bündnis 90/Die Grünen), Oliver Möllenstedt (FDP) versicherten, sich für die berechtigen Schutzinteressen der Bevölkerung einzusetzen. Sie betonten indes, dass der Flughafen ein bedeutender Wirtschaftfaktor für die Stadt sei. Dies wurde von vielen Zuhörern mit Hinweisen auf die enormen, vielen Politikern offenbar nicht bekannten Schulden und Verluste der stadteigenen Flughafen GmbH stark in Zweifel gezogen. Bei einer Abwägung zwischen Gesundheitsinteressen der Bevölkerung und wirtschaftlichen „Sonderinteressen“ (z.B. mehr Nachtflüge zwecks maximaler Fluggeräteauslastung, 18 Stunden für subventionierte Billigflüge u. ä.) müsse sich nach Meinung der Fluglärmbetroffenen die Politik eigentlich immer für den Bevölkerungsschutz entscheiden.
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aktuell
PRESSE-MITTEILUNG
Bremen, 17.03. 2007
Ryanair in Bremen: Mehr Lärm, mehr Schmutz und was sonst?
Kurz vor den ersten Starts der irischen Billigflieger am 20. März in Bremen sind viele Fragen der Bevölkerung und der Umweltschützer noch unbeantwortet. Nach den vorliegenden Flugplänen steht jedoch fest, dass schon in der Anfangsphase pro Woche mit über 100 zusätzlichen Starts und Landungen von lauten Düsenjets zu rechnen ist. Ab September werden es dann noch mehr. Eine so erhebliche Flugbetriebsausweitung auf einem von Wohngebieten eng umgebenen Stadt-Flughafen ist angesichts der lebhaften Diskussionen über die Umwelt- und Gesundheitsschädigungen durch Lärm und Schadstoffe des Flugverkehrs von der Bevölkerung nicht widerstandslos hin zu nehmen. Ryanair will mit der Errichtung der 2. Hauptbasis in Bremen an die „Erfolgsgeschichte“ des bishergenutzten ehemaligen US-Militärflugplatzes in Hahn/Hunsrück (heute „Frankfurt-Hahn-Airport“) anknüpfen, der meilenweit von großstädtischen Ballungsräumen entfernt eine 24 St.-Flugbetriebs-zeit bietet. Das ermöglicht eine äußerst effiziente Fluggerätenutzung im Tag- und Nacht-Einsatz. Demgemäß wurden Ryanair bei der Anwerbung in Bremen bereits eine Flugbetriebszeit von 6 Uhr bis 23/24 Uhr für alle 7 Wochentage zugestanden. Dadurch wird die Nachtruhezeit der Flughafen- und Flugschneisen-Anwohner unzumutbar verkürzt. Die Bürger-Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter (VSF) fordert im Hinblick auf die ungünstige Stadtlage des Bremer Airportsschon lange die generelle Reduzierung der Flugbetriebszeit auf 7 – 22 Uhr und eine erhebliche Einschränkung unnötiger Ausnahmeregelungen, die dem Bevölkerungsschutz entgegenstehen.
Es wäre unangebracht, die VSF in diesem Zusammenhang als Flughafen- oder Flugverkehrsgegner abzuqualifizieren. Die VSF sieht es allerdings als sachgerechte Abwägung an, den Umwelt- und Bevölkerungsschutz vor nicht überzeugend begründete Wirtschaftsinteressen zu stellen. Bisher istnicht bewiesen, dass die Nachtflüge die wirtschaftliche Lage der seit Jahrzehnten mit Verlustenin zweistelliger Millionenhöhe belasteten stadteigenen Flughafen GmbH verbessern konnten. Wieeine Billigfluggesellschaft, die in Bremen z.B. „500.000 Sitzplätze zu Nulltarif“ anbietet, dazu beitragen kann, bleibt ebenso offen. Die zuständigen Politiker sind hier gefordert, vor der Wahl mehr Klarheit für den unbedingten Vorrang des Umwelt- und Bevölkerungsschutzes zu schaffen.
PRESSE-MITTEILUNG
Bremen, 15. 02. 2007
Nachtflug-Sonderstatus für Ryanair?
Im Herbst 1992 wurde in der Ampel-Regierung unter Bürgermeister Wedemeier (SPD), Wirtschaftssenator Jäger (FDP) und Umweltsenator Fücks (Die Grünen) über Ausnahmen vom Nachtflugverbot heiß diskutiert. Die Hapag-Lloyd-Fluggesellschaft hatte seinerzeit angeboten, bei Aufhebung der Nachtflugbeschränkungen in Bremen die 2.Hauptniederlassungmit zahlreichen hochwertigen Arbeitsplätzen zu stationieren. Verknüpft wurde damit das weitere wirtschaftliche Schicksal des Bremer Flughafens. Es bestand die Gefahr, dass die Ampel-Koalition am Thema Flughafen zu zerplatzen drohte. So kam es zum politischen Kompromiss „Lex Hapag“ mit unzumutbaren Lärmbelastungen für die Flughafenanwohner.
Auch wenn die wirtschaftlichen Versprechungen von Hapag-Lloyd zusammenschmolzen oder gar bedeutungslos wurden, existiert immer noch die damals zugestandene „Home-Carrier-Regelung“, nach der ein 17 Stunden-Umlauf für Hapag-Lloyd-Hapagfly/TUIfly mit Starts ab 6 Uhr und 2 Landungen bis 24 Uhr als Abweichungen vom Nachtflugverbot eingeräumt wurde. Zwecks Gleichbehandlung wurde auch Condor/ThomasCook-Fliegern der Home-Carrier-Status zuerkannt.
Statt diese umstrittene „Home-Carrier-Regelung“, die 1992 in einer ungünstigen politischenSituation als fauler Kompromiss geboren wurde und die wirtschaftlichen Erwartungen in keiner Weise erfüllt hat, endlich abzuschaffen, hat man jetzt der irischen FluggesellschaftRyanair per Home-Carrier-Status weitreichende Ausnahmen vom Nachtflugverbot zugestanden. Da Ryanair mit 2 Maschinen wöchentlich über 100 Flüge zu und von 11 Destinationen plant, ist anzunehmen, dass bei dem engen Zeitrahmen täglich von 6 bis 23 oder 24 Uhr geflogen wird. Dadurch wird den Flughafen- und Flugschneisen-Anwohnern die Nachtruhe auf 5-6 Stunden verkürzt. Man darf gespannt sein, wie die Politiker im bevorstehenden Wahlkampf diese unzumutbare Lärm- und Gesundheitsbelastung der Bevölkerung rechtfertigen.
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PRESSE-MITTEILUNG
Bremen, 22.9.2006
Nachtfluglärm in Bremen sensibler bewerten und ablehnen
„Nicht noch mehr Lärm und Nachtruhestörungen“. Das ist nach Umfrage der Bürger-Vereinigung VSF die überwiegende Reaktion der betroffenen Bevölkerung auf die enorme Ausweitung des Flugverkehrs in Bremen durch den irischen Billigflieger Ryanair. Für die Wirtschaft sinnvolle Flüge werden in Bremen zwar akzeptiert, nicht jedoch die exorbitante Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch viele tausend Zusatzflüge zwecks zweifelhafter „Sanierung“ der wegen des übertriebenen Airport-Ausbaus seit langem von Schulden und Verlusten belasteten stadteigenen Flughafen GmbH.
Befürchtet wird von vielen Bürgern, dass damit auch die Flüge während der in Bremen geltenden, doch bereits durch viele Ausnahmeregelungen gebrochenen Nachtflugbeschränkungszeit ( 22-7 Uhr) ganz erheblich zunehmen. Nach Presseberichten plant Ryanair zunächst mit 2 B737-Düsenjets direkt zu und von 9 Flugzielen allwöchentlich 98 Starts und Landungen in Bremen. Wie man die unter Beachtung der allgemeinen Nachtflugbeschränkungen zeitlich einplanen will, bleibt ein Rätsel. Welche Zugeständnisse wurden da vielleicht Ryanair schon großzügig angedeutet – fragt die VSF.
Anders als bei dem weitab von großstädtischen Ballungsräumen gelegenen Ryanair-Basisflughafen in Hahn/Hunsrück (ehem. US-Militärflugplatz), wo es eine 24-Stunden-Fluggenehmigung gibt, ist der Nachtfluglärm am von Wohngebieten eng umgebenen Stadtflughafen Bremen sehr viel sensibler, gar als absolut unzumutbar zu bewerten und außer in Notfällen klar abzulehnen Die Beiräte der betroffenen Stadtteile, die Bürger-Vereinigung der Flugverkehrsgeschädigten VSF und auch die Kommission zur Abwehr von Fluglärm (FLK) haben immer wieder eine drastische Reduzierung der Nachtflug-Ausnahmeregelungen gefordert. Angesichts solcher berechtigten Forderungen zum Schutz der Bevölkerung wären Nachtflug-Zugeständnisse auch für Ryanair unbedingt abzulehnen.
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PRESSE-MITTEILUNG
Bremen, 20.9.2006
Die heute veröffentlichte Unterzeichnung des Vertrages mit Ryanair wird von der parteiunabhängigen Schutzgemeinschaft VSF scharf kritisiert.
Die prognostizierten Fluggastzahlen entsprechen einer Steigerung um mehr als 50 %, die mit Maschinen realisiert werden soll, die mit circa 80 dB(A) über die Wohngebiete donnern. Trotz ständigem Hinterfragen in der Fluglärmkommission wurde dieser geplante Ausbau vom Flughafen immer wieder geleugnet und der weitere Fortlauf der Verhandlungen abgestritten.
Bemerkenswert ist, dass sich Ryanair nunmehr einen innerstädtischen Flughafen aussucht, nachdem das Unternehmen an Nebenflugplätzen wie Lübeck und Kiel an den versteckten Subventionen scheiterte. Preise von 1 € pro Flug sind nur mit Subventionen – versteckt oder offen – möglich. Man muss sich nur an die Starthilfen für OLT für die Verbindung nach London erinnern.
Anzuzweifeln sind im Übrigen die Beschäftigtenzahlen. Ähnliches hatte auch Hapag-Lloyd vor Jahren versprochen. Die Realität sah anders aus: es wurden nur 1,5 Mitarbeiter mehr beschäftigt.
Tatsache ist, dass durch diese exorbitante Ausweitung des Flugverkehrs aufgrund des neuen Fluglärmschutzgesetzes ganz erhebliche Zahlungen zum Schutz der betroffenen Bevölkerung durch den Flughafen zu leisten sein werden. Das Öko-Institut berechnet diese in einer Höhe von 20 Mio. €. Wo hier der Gewinn für Bremen liegen soll, ist schwer zu verstehen. Für die Anwohner jedenfalls (ca. 5000) sicher nicht (um nur einige Stichworte zu nennen: Einschränkung der Lebensqualität, erhebliche gesundheitliche Konsequenzen, Wertminderung der Immobilien!)
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PRESSE-MITTEILUNG
Bremen, 08.08. 2006
„Subventionen“ für noch mehr Fluglärmbelastungen?
Berichte über die anstehenden Verhandlungen der stadteigenen Bremer Flughafen GmbH mit der irischen Fluggesellschaft Ryanair über eine ganz erhebliche Ausweitung des Flugverkehrs und der damit verbundenen unzumutbaren Lärmbelastungen haben nach Mitteilung der Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter (VSF) zu heftiger Beunruhigung der betroffenen Bevölkerung in den Stadtteilen und Gemeinden rund um den Flughafen geführt.
Immerhin ist hier von rund 6.600 zusätzlichen Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr die Rede. Da nur größere Flugzeuge eingesetzt werden, die gebietsweise hohe Lärmwerte von 80-90 dBA verursachen, wäre mit extremen zusätzlichen Lärmbelastungen für die Bevölkerung zu rechnen. Zu bedenken sei dabei, dass ein Teil der Flüge inden sensiblen Nachtruhezeiten zwischen 22 und 7 Uhr stattfindet. Die VSF hat wiederholt darüber geklagt, dass die ruhestörenden Flüge zu diesen Zeiten in den letzten Jahren bereits enorm zugenommen haben und die Lärmbelastungen für die Bevölkerung inzwischen absolut unerträglich und unzumutbar geworden sind. Auch die Fluglärm-Abwehr-Kommission (FLK) war mit dieser Problematik ständig befasst.
Bezweifelt wird zudem von der VSF, dass die Anwerbung des „Billigfliegers“ Ryanair für die Stadt Bremen große finanzielle „Gewinne“ bringt. Bekannt ist, dass Ryanair vornehmlich mit abgelegenen, unausgelasteten Regional-Flugplätzen kontrahiert und dabei wie zum Beispiel im Falle Lübeck-Blankensee oder Hahn-Hunsrück beträchtliche finanzielle Zugeständnisse oder gar direkte „Subventionen“ aushandelt. Ein solches „Geschäft“ müsste angesichts der bereits jahrelang angehäuften hohen Verluste der stadteigenen Flughafen GmbH und der finanziellen Notlage Bremens eigentlich indiskutabel sein. Und die flugverkehrsgeschädigte Bevölkerung hätte keinerlei Verständnis dafür, wenn sie als Steuerzahler auch noch die zusätzlichen Fluglärmbelastungen indirekt subventionieren müssten. Oder sollen weitere Zehntausende ins Umland abwandern, fragt die VSF.
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PRESSE-MITTEILUNG
Bremen, 29.04.06
Rechtsstreit zum Lärm- und Gesundheitsschutz?
Flugverkehrsgeschädigte erwägen notfalls juristische Auseinandersetzungen
Wie kann man die Bevölkerung in den vielen Wohngebieten rund um den Bremer Flughafen vor gesundheitsschädigenden Lärm- und
Schadstoffbelastungen sowie permanenten Nachtruhestörungen wenigstens einigermaßen schützen? Das war das beherrschende Thema einer
Versammlung der Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter e.V. (VSF). Eingangs betonte die VSF-Vorsitzende Monika Morschel,
dass es dazu von den örtlichen Politikern und zuständigen Behörden kaum Unterstützung gibt. Auch von der amtlichen „Kommission zur Abwehr
von Fluglärm und Luftverunreinigungen“ oder der „Fluglärmschutzbeauftragten“ des Umwelt-Senators seien keinerlei Maßnahmen zur Abwehr oder
Minderung von Fluglärm- und Schadstoffbelastungen bekannt. Man müsse zur Durchsetzung berechtigter Schutzansprüche unter Umständen also
die Gerichte bemühen.
Um sich einmal über die rechtlichen Bedingungen des Bevölkerungs- und Gesundheitsschutzes im Bereich des Flugverkehrs zu informieren, hatte
die VSF zum „Tag des Lärms“ den sachkompetenten Rechtsexperten und Berater der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) Dr. Lutz Eiding
eingeladen. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist seit langem an diversen Flughafen-Rechtsverfahren beteiligt und konnte dem gemäß über viele
juristische Fragen, Beispiele und Erfolge berichten. So auch über den Ausgang des Mammut-Prozesses mit ca. 5.500 Klagen gegen den Ausbau des
Flughafens Berlin-Schönefeld. Das Bundes-Verwaltungsgericht hat dort gerade erhebliche Flugbetriebsbeschränkungen verfügt und betont, dass der Anwohnerschutz vor wirtschaftlichen und politischen Interessen rangiert. Ein Problem für die Fluglärmgeschädigten bleibt indes, dass sich die dringende Neufassung des 1971er Fluglärmschutzgesetzes mit genereller Verbesserung des Lärmschutzes für alle Flughafen-Anwohner durch die neue
Bundesregierung leider nun noch weiter verzögert.
In der lebhaften Diskussion kamen immer wieder die gesundheitsschädigenden Nachtruhestörungen durch den Flugverkehr zur Sprache. Es wurde
die Frage aufgeworfen, ob die Begründungen für die Flugbetriebsgenehmigung von 1993 überhaupt noch relevant sind. Damals wurden wegen der „wirtschaftlichen Lage des Flughafens“ und „der Arbeitsplätze“ die Flugzeiten für sog. Home-Carrier von 7-22 Uhr auf 6-24 Uhr ausgedehnt.
Die stadteigene GmbH schreibt indes weiterhin Millionen-Verluste. Und neue Arbeitsplätze kamen auch nicht. Angeprangert wurden auch die vielen
Ausnahmen für Nachtflüge „im besonderen öffentlichen Interesse“, zu denen beispielsweise der nächtliche Mallorca-Heimflug einer Ex-Bürgermeister-
Gattin oder der Anflug einer Fußballmannschaft gehörte, der man in Hamburg die Spätlandung verweigerte. Unverständlich ist auch, dass extrem laute
Flieger wie z.B. die russische Tupolew in Bremen als „Flüsterjets“ (Ch. 3) bewertet werden. Beanstandet wird zudem die unzureichende/ungenaue
örtliche Fluglärmmessung sowie das ständige Abweichen von den Lärm mindernden „Idealflugrouten“ (z.B. über das unbewohnte Wesertal). Nach
den Erkenntnissen der VSF gibt es noch viele Möglichkeiten zur Realisierung des Fluglärmschutzes.
An die örtlichen Zeitungen mit der Bitte um Veröffentlichung. Für etwaige Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Monika Morschel
-Vorsitzende-
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PRESSE-MITTEILUNG
Bremen, 8. 8. 2005
VSF fordert exaktere Lärmmessung der Ost-Abflüge
Erhebliche Unzulänglichkeiten bei der Messung und Bewertung von Fluglärm beklagt die Vereinigung zum Schutz Flugverkehrsgeschädigter
(VSF). So hat die Fluglärmschutzbeauftragte des Umwelt-Senators jüngst massive Beschwerden aus Hemelingen abgewiegelt mit der
Begründung, der Fluglärm sei dort „noch erträglich“.
In Habenhausen lägen die Werte immerhin viermal so hoch. Viele Habenhauser Bürger und die Vereinigung VSF fragen nun, ob so
extremer Fluglärm tags und nachts über großen Wohngebieten noch als „erträglich und zumutbar“ bewertet werden darf. Für exaktere
Messungen des Fluglärms auf der östlichen Ab – und Anflugroute (Huckelriede-Habenhausen-Hemelingen) hat sich die VSF seit Jahren bei
den zuständigen Stellen eingesetzt. Verzögert wurde eine Mess-Stelle auf dem Werder-Karree installiert. Dort werden seitdem Spitzenlärmwerte
(85-100 dBA) gemessen.
Während es auf der West-Abflugseite nach wie vor 6 Mess-Stationen gibt, wurden die Anlagen im Ostbereich nun sogar von 4 auf 2 reduziert. In vielen Flugverkehrsbelasteten Wohngebieten (z.B. Neustadt-Huckelriede, Habenhausen-Süd, Arsten, Hemelingen, Osterholz) wird der Fluglärm überhaupt
nicht gemessen.Ein unhaltbarer, dringend abzustellender Mangel.
Um zu einer exakten Erfassung und korrekten Bewertung des Fluglärms unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zu kommen, fordert die VSF
von den Flughafen-Betreibern dringend feste Lärm-Messstellen auch in Neustadt-Huckelriede, Habenhausen-Arsten und Hemelingen-Osterholz.
Im Interesse der betroffenen Bevölkerung wäre eine Veröffentlichung zu dem Thema zu begrüßen.
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PRESSE-MITTEILUNG
Bremen, 20. 7. 2005
Wann und für wen ist Fluglärm „noch erträglich“?
Verstärkter Protest gegen zunehmenden und unzumutbaren Fluglärm kommt nun auch aus dem Stadtteil-Beirat Hemelingen. In der jüngsten
Sitzung waren alle Beiratsfraktionen einer Meinung, dass die Fluglärmbelastung zu hoch sei und die Flugrouten geändert werden müssten.
Empört ist man indes auch bei der Vereinigung der Flugverkehrsgeschädigten (VSF) darüber, dass die neue Fluglärmschutzbeauftragte,
Frau Giebelhausen, die Besorgnis der Betroffenen abwiegelte mit dem Hinweis auf ein „Gutachten“, wonach der Lärm in Hemelingen
„noch erträglich“ sei. Die Lärmwerte in Habenhausen seien immerhin „vier Mal so hoch“. Da fragt die VSF: Was ist noch erträglich oder
zumutbar?
Nach Ansicht der VSF zeugt dieses „Aufrechnen“ der Fluglärmwerte von einer gewissen Hilflosigkeit. Man bekommt die von dem wohn-
gebietsnahen Flughafen ausgehenden Lärmbelastungsprobleme einfach nicht in den Griff. So plädiert die VSF seit langem dafür, die
Abflugstrecke nach Osten auf der sog. Ideallinie über Grün- und Gewerbegebiete direkt zur Stadtgrenze ins unbewohnte Wesertal zu
führen. Von dieser Strecke dürfe dann allerdings nicht nach Belieben abgewichen werden. Unverständlich ist der VSF auch der Abbau
von 2 wichtigen Anlagen für die Fluglärmmessung auf der Ostabflugroute.
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